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   BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88   

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https://dejure.org/1988,10331
BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88 (https://dejure.org/1988,10331)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1988 - 2 B 76.88 (https://dejure.org/1988,10331)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1988 - 2 B 76.88 (https://dejure.org/1988,10331)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung - Messbarkeit der Mehrarbeit - Rückforderung von Bezügen wegen Bößgläubigkeit des Empfängers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88
    Ob dies der Fall ist, richtet sich maßgeblich nach der tatrichterlichen Würdigung der gesamten Umstände - des jeweiligen Einzelfalles (vgl. auch Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ).

    Hinsichtlich der Frage, die vom Revisionsgericht zu prüfen wäre, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Sorgfaltsverletzung zutreffend ausgelegt hat (vgl. hierzu Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ), sind von der Beschwerde keine rechtsgrundsätzlichen, noch klärungsbedürftige Rechtsfragen aufgeworfen worden.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88
    Im übrigen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1988 - 2 B 76.88
    Im übrigen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
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